Wissen Ihre Mitarbeitenden, was im Brandfall zu tun ist?
In vielen Unternehmen fehlt es an:
klaren Abläufen im Ernstfall
regelmäßig geschultem Personal
ausreichender Anzahl an Brandschutzhelfern
praktischer Erfahrung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen
Das Risiko
Unsere Leistungen
Unterweisung Brandschutz-ordnung
Pflichtunterweisung für alle Beschäftigten nach DIN 14096.
Ausbildung Brandschutzhelfer
Praxisorientierte Erst- und Auffrischungsausbildung mit echten Löschübungen nach DGUV 205 023
Kurzeinweisung Feuerlöscher
Lernen durch Praxis
BSH & 1. Hilfe Merker
Ausbildung Evakuierungshelfer
Strukturierte Räumung im Notfall – sicher und organisiert nach DGUV 205 033
Planung & Durchführung Räumungsübung
Wirksamkeitsprüfung Ihrer Sicherheitsorganisation
Ausbildung Brandschutz-beauftragter
Prüfungslehrgang zur Ausbildung zur zentralen, beratende Instanz im Unternehmen nach DGUV 205 003
Fortbildung Brandschutz-beauftragter
Zur Erneuerung der Fachkunde gemäßt gesetzlicher Vorgabe
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf
01
Anfrage senden
Schildern Sie uns Ihr Anliegen.
02
Persönlicher Erstkontakt
Wir melden uns innerhalb eines Werktages persönlich bei Ihnen.
03
Kostenlose Erstberatung
Wir finden gemeinsam die passende Lösung für Ihr Anliegen.
04
Angebotserstellung
Sie erhalten Ihr Angebot am Tag der Erstberatung.
Ihre Fragen – unsere Antworten
Was ist eine Unterweisung der Brandschutzordnung?
Wie oft müssen Beschäftigte eine Unterweisung der Brandschutzordnung erhalten?
Warum müssen Brandschutzhelfer ausgebildet werden?
Wie viele Brandschutzhelfer müssen geschult werden?
Wann benötigt man einen Brandschutzbeauftragten?
Was ist der Unterschied zwischen einem Brandschutzhelfer und einem Brandschutzbeaftragten?