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Externer Brandschutzbeauftragter

Unsere Kompetenzen für Ihr Anliegen

Warum ein externer Brandschutzbeauftragter?

Gesetzlich vorgeschrieben
Oft behördlich oder durch Sonderbauverordnungen gefordert (z. B. bei Hochhäusern, Verkaufsstätten oder Industriebauten).
Rechtlich abgesichert
Der Arbeitgeber haftet – der Brandschutzbeauftragte unterstützt bei der Erfüllung der gesetzlichen Betreiberpflichten.
Von Versicherern geschätzt
Senkt Risiken, sichert den Betriebsablauf und stärkt das Vertrauen bei Partnern und Kunden.

Unsere Leistungen im Überblick

Organisation & Planung des betrieblichen Brandschutzes

Kontrolle & Überwachung

Dokumentation & Unterlagen

Ein roter Schutzhelm liegt auf einer grauen Fläche vor einer unscharfen Baustelle mit Kränen.

Mitarbeiterschulungen

Sicherheit ist keine Option – sondern Verantwortung
Ein Brandschutzbeauftragter ist nicht nur Pflicht in vielen Bereichen – sondern entscheidend für die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

01

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Schildern Sie uns Ihr Anliegen.
02

Persönlicher Erstkontakt

Wir melden uns innerhalb eines Werktages persönlich bei Ihnen.
03

Kostenlose Erstberatung

Wir finden gemeinsam die passende Lösung für Ihr Anliegen.
04

Angebotserstellung

Sie erhalten Ihr Angebot am Tag der Erstberatung.

Ihre Fragen – unsere Antworten

Was beinhaltet eine Unterweisung der Brandschutzordnung?
Wie oft müssen Beschäftigte eine Unterweisung der Brandschutzordnung erhalten?
Warum müssen Brandschutzhelfer ausgebildet werden?
Wie viele Brandschutzhelfer müssen geschult werden?
Wann benötigt man einen Brandschutzbeauftragten?
Was ist der Unterschied zwischen einem Brandschutzhelfer und einem Brandschutzbeaftragten?